Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln-Mülheim & Köln-Innenstadt

Das Erbrecht ist in den Vorschriften der §§ 1922 ff. BGB geregelt.
Die anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich dabei insbesondere auf die Beratung und Vertretung bei Fragen im Zusammenhang mit
- Testamentgestaltungen (Berliner Testament)
- Erbschein und Erbscheinverfahren
- Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
- Erbauseinandersetzungen unter Miterben und Vermächtnisnehmern
- Erbausschlagung und Haftung des Nachlasses
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen.
Testamentgestaltung:
Es gibt eine Vielzahl von Konstellationen, in denen eine Testamentserrichtung in Betracht gezogen werden sollte. Nicht nur die Errichtung eines Berliner Testamentes durch Ehegattten sondern auch die Absicherung von Lebensgefährten und Lebenspartnern rückt hierbei aufgrund der sich immer weiter ändernden Familiengestaltungen ("Patchworkfamilien") zunehmend in den Vordergrund. Hierbei sind gewisse Formvorschriften zu beachten. Inhaltlich besteht unter Anordnung von Auflagen, Teilungsanordnungen, Vermächtnisanordnungen pp. eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Eine präzise Formulierung verhindert zudem spätere Streitigkeiten unter zukünftigen Erben und Vermächtnisnehmern.
Oft ist es daher sinnvoll, im Erbrecht einen Rechtsanwalt bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen zu Rate zu ziehen.
Thomas W. Krause
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