Rechtsanwalt Thomas W. Krause
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Köln-Mülheim
Die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Familienrecht“ stellt hierbei sicher, dass der beauftragte Rechtsanwalt in diesem Rechtsgebiet über ein Höchstmaß an Spezialwissen und über umfangreiche praktische Erfahrung verfügt. Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ wird von der Rechtsanwaltskammer in Köln, oder einer anderen zuständigen Rechtsanwaltskammer, nur dann verliehen, wenn der Rechtsanwalt dieser gegenüber nachweisen kann, dass er erfolgreich die Fortbildung zum „Fachanwalt für Familienrecht“ absolviert hat und über die notwendige praktische Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Familienrechts verfügt.
Der „Fachanwalt für Familienrecht“ ist verpflichtet, sich regelmäßig im Bereich des Familienrechts fortzubilden und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer gegenüber nachzuweisen. Dies garantiert, dass der „Fachanwalt für Familienrecht“ stets über aktuelles Spezialwissen in sämtliche Bereichen des Familienrechts verfügt.
Die Spezialisierung des Fachanwalts für Familienrecht umfasst folgende Bereiche:
- Ehescheidungssachen (einvernehmlich und streitig)
- Unterhaltsangelegenheiten (Trennungs-/Kindes-/nachehelicher Unterhalt)
- Kindessorge und Kindesumgang
- Güterrechtliche Angelegenheiten (Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung)
- Gewaltschutzsachen und Zuweisung der Ehewohnung
- Vaterschaftsanfechtungen
- Rechtsfragen nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Erbrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Ehe und Scheidung.
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