Streitige Scheidung
Der Unterschied zur einvernehmlichen Scheidung besteht darin, dass das Scheitern der Ehe nicht gesetzlich vermutet wird, sondern von dem Ehegatten, der die Scheidung der Ehe begehrt, dargelegt und ggf. bewiesen werden muss.
Die Ehe muss zur Überzeugung des Familiengerichts gescheitert sein. Das Scheitern der Ehe wird von dem Familiengericht regelmäßig jedoch schon dann angenommen, wenn der die Scheidung begehrende Ehegatte einen neuen Lebensgefährten hat und nicht mehr bereit ist, die Ehe mit dem anderen Ehegatten fortzusetzen.
Thomas W. Krause
Fachanwalt für Familienrecht Köln-Mülheim & Köln-Innenstadt
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